Gewerbe anmelden: Ablauf, Kosten und was danach kommt
Die Anmeldung selbst ist ein Formular für 15 bis 65 Euro, das Sie kostenlos beim Gewerbeamt oder online bekommen. Teuer wird es an den Stellen danach — Fragebogen, Kleinunternehmerregelung, Mietwohnung, Arbeitgeber.
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Die Gewerbeanmeldung ist die Anzeige nach § 14 GewO, dass Sie eine selbstständige, auf Dauer angelegte und auf Gewinn gerichtete Tätigkeit aufnehmen. Sie erfolgt auf dem bundeseinheitlichen Formular GewA 1 beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde und kostet je nach Stadt 15 bis 65 Euro.
Das Formular selbst ist kostenlos — Sie bekommen es beim Gewerbeamt oder in den Online-Portalen der Länder, in vielen Kommunen inzwischen vollständig digital mit BundID oder Online-Ausweisfunktion. Wer Ihnen dieses Formular verkaufen will, verkauft Ihnen etwas, das Sie gratis bekommen. Wir tun das nicht; unten stehen die Dokumente, die tatsächlich fehlen.
Ablauf in vier Schritten
- Prüfen, ob Sie überhaupt ein Gewerbe anmelden: Freiberufler nach § 18 EStG — Ärztinnen, Anwälte, Ingenieure, Journalistinnen, Übersetzer, Künstlerinnen — melden kein Gewerbe an, sondern nur beim Finanzamt. Die Abgrenzung entscheidet nicht die Selbsteinschätzung, sondern das Finanzamt.
- Erlaubnis klären: Manche Tätigkeiten sind erlaubnispflichtig (Gaststätten, Handwerk der Anlage A, Makler und Bauträger nach § 34c GewO, Bewachung, Personenbeförderung). Die Erlaubnis liegt vor der Anmeldung.
- GewA 1 einreichen — persönlich, per Post oder online, mit Ausweis und gegebenenfalls Erlaubnis.
- Warten auf die Folgepost. Das Gewerbeamt informiert automatisch Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft und Statistikamt.
Der eigentliche Aufwand: der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Zwei bis vier Wochen nach der Anmeldung meldet sich das Finanzamt. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist elektronisch über ELSTER zu übermitteln; dort geben Sie Umsatzschätzungen, Gewinnerwartung, Bankverbindung und die Wahl zur Umsatzsteuer an. Aus ihm folgt Ihre Steuernummer.
Kleinunternehmerregelung: 25.000 und 100.000 Euro
Seit 2025 gelten neue Schwellen (§ 19 UStG): Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Dann weisen Sie keine Umsatzsteuer aus — auf der Rechnung gehört ein Hinweis auf § 19 UStG — und ziehen im Gegenzug keine Vorsteuer.
Wer freiwillig auf die Regelung verzichtet, ist fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung gebunden. Das ist die eine Entscheidung im Fragebogen, die man nicht schnell zurückdreht.
Drei Punkte, an denen es hakt — und was dagegen hilft
Sie gründen zu zweit. Dann entsteht automatisch eine GbR, ob Sie wollen oder nicht — und jeder Gesellschafter meldet zusätzlich persönlich ein Gewerbe an. Ohne Vertrag gelten die gesetzlichen Voreinstellungen, die seit dem MoPeG anders aussehen als früher. → GbR-Gesellschaftsvertrag
Ihre Betriebsstätte ist Ihre Mietwohnung. Sobald die Wohnadresse zur Geschäftsadresse wird, ist der Vermieter im Spiel: Tätigkeiten mit Außenwirkung muss er nicht dulden. → Antrag auf Zustimmung zur gewerblichen Nutzung
Sie gründen im Nebenerwerb. Dann gehört die Anzeige beim Arbeitgeber dazu — mit den Grenzen aus Wettbewerbsverbot, Arbeitszeitgesetz und Urlaubsrecht. → Nebentätigkeitsanzeige
Was Sie sich sparen können
- Gründungspakete, die im Kern das kostenlose GewA-1-Formular enthalten.
- „Gewerbeanmeldung online" für 80 Euro — das ist der Behördenservice mit Aufschlag.
- Eilige Rechtsformwechsel: Die GbR ist als Start in Ordnung; eine UG oder GmbH lohnt sich, wenn Haftung, Investoren oder Steuerlast es verlangen — nicht, weil es professioneller klingt.
Was Sie nicht vergessen sollten
Rechnungsangaben nach § 14 UStG, die Aufbewahrungspflichten, den Beitragsbescheid der IHK (in den ersten Jahren gibt es Befreiungen für kleine Gründungen), die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, und — wenn Sie Mitarbeiter einstellen — die Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit.