Wohnwagen oder Wohnmobil privat kaufen: Gasprüfung und Feuchtigkeit

Zwei Dinge entscheiden über den Wert und über spätere Streitigkeiten: die Gasanlagenprüfung G 607 und die Dichtigkeit. Beides gehört dokumentiert in den Kaufvertrag.

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Beim privaten Kauf eines Wohnwagens oder Wohnmobils gelten dieselben BGB-Regeln wie beim Auto — der Gewährleistungsausschluss ist wirksam, außer bei Arglist und zugesicherten Eigenschaften. Zwei Punkte sind aber wohnwagen-spezifisch und entscheiden fast jeden späteren Streit: die Gasanlagenprüfung (G 607), die alle zwei Jahre fällig ist und bei der Hauptuntersuchung verlangt wird, und die Dichtigkeit — Feuchtigkeit im Aufbau ist der teuerste Mangel, den ein Wohnwagen haben kann.

Gasanlagenprüfung G 607

Die Prüfung der Flüssiggasanlage nach dem Arbeitsblatt G 607 ist alle zwei Jahre durchzuführen. Ohne gültige Prüfbescheinigung gibt es bei der Hauptuntersuchung in aller Regel Probleme.

Für den Vertrag heißt das: Halten Sie fest, ob die Prüfung gültig (mit Datum), abgelaufen oder keine Gasanlage vorhanden ist. Ist sie abgelaufen, regeln Sie ausdrücklich, wer sie veranlasst und bezahlt — das kostet wenig, klärt aber die Frage, bevor sie entsteht.

Feuchtigkeit: der Mangel, der den Wert halbiert

Eindringendes Wasser zerstört den Aufbau von innen, oft jahrelang unbemerkt. Deshalb messen Fachbetriebe die Holzfeuchte an definierten Punkten und stellen eine Dichtigkeitsprüfung aus.

Drei mögliche Vertragslagen, und alle drei gehören schriftlich fixiert:

  • Dichtigkeitsprüfung liegt vor, ohne Beanstandung — der beste Fall für beide Seiten.
  • Feuchtigkeitsschäden bekannt — dann exakt beschreiben: wo, welcher Messwert, ob repariert. Ein bekannter, aufgeschriebener Mangel kann nicht arglistig verschwiegen worden sein und wird ausdrücklich mitverkauft.
  • Keine Prüfung durchgeführt — dann trägt der Käufer das Risiko. Als Käufer ist das der Moment, eine Prüfung zu verlangen oder den Preis anzupassen.

Kaufinteressenten sollten zusätzlich auf weiche Stellen an Wand und Boden, Stockflecken, Silikonnähte und den Geruch im geschlossenen Fahrzeug achten.

Weitere Pflichtangaben

  • FIN, Kennzeichen, Erstzulassung, HU — beim Wohnmobil zusätzlich der Kilometerstand.
  • Zulässige Gesamtmasse. Beim Wohnmobil über 3,5 t braucht der Käufer die Klasse C1 — ein Hinweis im Vertrag erspart die Diskussion. Beim Wohnwagen entscheidet die Gesamtmasse über die Führerscheinklasse für das Gespann (B96 oder BE).
  • Aufbauart und Schlafplätze — Alkoven, teil- oder vollintegriert, Kastenwagen.
  • Zubehör, das mitverkauft wird: Vorzelt, Mover, Solaranlage, Fahrradträger, Gasflaschen. Alles einzeln aufführen, sonst wird darüber gestritten.

Der Gewährleistungsausschluss

Der Ausschluss gilt nicht für Vorsatz, arglistig verschwiegene Mängel, übernommene Garantien und Schäden an Leben, Körper und Gesundheit (§§ 444, 276 Abs. 3 BGB). Verkaufen Sie gewerblich an einen Verbraucher, ist er unwirksam (§ 476 BGB) — dann ist ein Händlervertrag erforderlich.

Auch hier gilt: Wer die bekannte undichte Dachluke aufschreibt, verkauft sie mit. Wer sie verschweigt, haftet trotz Ausschlussklausel.

Bei der Übergabe

Geld zuerst, dann beide Ausfertigungen unterschreiben, Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie HU-Bericht und Gasprüfbescheinigung übergeben, Ab- oder Ummeldung nachweisen lassen und erst danach die Versicherung anpassen. Ohne Nachweis der Um- oder Abmeldung laufen Steuer und Versicherungspflicht weiter auf den Verkäufer.

Vertrag erstellen

Beide Vorlagen erfassen die Fahrzeugdaten, die zulässige Gesamtmasse, die Schlafplätze und die Gasanlagenprüfung; die Wohnwagen-Vorlage zusätzlich den Feuchtigkeits- und Dichtigkeitsstatus. Sie warnen bei abgelaufener Gasprüfung, bei fehlender Dichtigkeitsprüfung und beim Wohnmobil über 3,5 t auf die Führerscheinklasse C1.

Kaufvertrag Wohnwagen · Kaufvertrag Wohnmobil

Siehe auch: Kaufvertrag Anhänger · privater Kfz-Kaufvertrag.

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