Einvernehmliche Auflösung oder selbst kündigen? Der Unterschied kostet vier Wochen
Bei der Selbstkündigung ruht das Arbeitslosengeld vier Wochen (§ 11 Abs. 1 AlVG). Die einvernehmliche Auflösung vermeidet das — sie braucht aber die Zustimmung des Dienstgebers und hat bei der Abfertigung ihre eigenen Regeln.
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Wer in Österreich selbst kündigt, bekommt vier Wochen lang kein Arbeitslosengeld. § 11 Abs. 1 AlVG: Arbeitslose, „die ihr Dienstverhältnis freiwillig gelöst haben", erhalten „für die Dauer von vier Wochen, gerechnet vom Tage der Beendigung des Dienstverhältnisses an, kein Arbeitslosengeld". Bei einer einvernehmlichen Auflösung stellt sich diese Frage in dieser Schärfe nicht — dafür braucht sie das Ja des Dienstgebers.
Der Unterschied ist keine Formalie. Er ist der Hauptgrund, warum in Österreich so viele Dienstverhältnisse einvernehmlich enden.
Die drei Wege im Vergleich
| Selbstkündigung | Einvernehmliche Auflösung | Kündigung durch den Dienstgeber | |
|---|---|---|---|
| Zustimmung nötig | nein | ja, beide Seiten | nein |
| Frist und Termin | 1 Monat zum Monatsletzten (§ 20 Abs. 4 AngG) | frei vereinbar | § 20 Abs. 2 AngG, Quartalsende |
| Sperre nach § 11 AlVG | ja, 4 Wochen | in der Regel nein | nein |
| Zugriff auf BV-Guthaben | nein | ja | ja |
Warum die Frist bei der einvernehmlichen Auflösung egal ist
Die einvernehmliche Auflösung ist ein Vertrag. Die Parteien bestimmen den Beendigungszeitpunkt selbst — er kann morgen sein oder in fünf Monaten. Die Fristen und Termine des § 20 AngG gelten nicht, weil niemand einseitig kündigt.
Das ist ihr praktischer Wert: Wenn Sie am 10. März eine neue Stelle mit Beginn 1. April haben, kommen Sie mit einer Selbstkündigung nicht hin — ein Monat ab Zugang, dann der nächste Monatsletzte, das ist der 30. April. Mit einer einvernehmlichen Auflösung zum 31. März sind Sie rechtzeitig da.
Umgekehrt gilt: Ohne das Ja des Dienstgebers gibt es keine einvernehmliche Auflösung. Sie können sie vorschlagen, nicht erzwingen.
Die Sperre und ihre Ausnahmen
§ 11 Abs. 2 AlVG lässt den Ausschluss vom Arbeitslosengeld nachsehen — „in berücksichtigungswürdigen Fällen, wie zB wegen Aufnahme einer anderen Beschäftigung, freiwilliger Beendigung eines Dienstverhältnisses oder einer Erwerbstätigkeit aus zwingenden gesundheitlichen Gründen oder Einstellung der Erwerbstätigkeit wegen drohender Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit oder bei Saisonabhängigkeit wegen Saisonende, nach Anhörung des Regionalbeirates ganz oder teilweise".
Wer direkt in eine neue Stelle wechselt, ist praktisch ohnehin nicht betroffen — es gibt keine Arbeitslosigkeit, für die Geld ruhen könnte. Kritisch ist der Fall, in dem der neue Job kurzfristig platzt oder eine Lücke entsteht.
Die Nachsicht ist eine Ermessensentscheidung. Klären Sie sie vor der Kündigung mit dem AMS, nicht danach. Ein Aktenvermerk über das Beratungsgespräch ist mehr wert als eine nachträgliche Begründung.
Die Abfertigung neu
Für Dienstverhältnisse im System der betrieblichen Mitarbeitervorsorge zahlt der Dienstgeber 1,53 Prozent des Entgelts an eine BV-Kasse (§ 6 Abs. 1 BMSVG). Ob Sie über das angesparte Guthaben verfügen können, hängt von der Beendigungsart ab.
Bei einer Kündigung durch den Dienstnehmer besteht kein Verfügungsanspruch (§ 14 Abs. 2 Z 1 BMSVG). Bei einer einvernehmlichen Auflösung und bei einer Dienstgeberkündigung besteht er.
Wichtig: Das Guthaben geht bei der Selbstkündigung nicht verloren. Es bleibt auf dem Konto und wächst weiter; es ist nur jetzt nicht abrufbar. Bei einer späteren Beendigung, die einen Verfügungsanspruch auslöst, kommen Sie daran — vorausgesetzt, die sonstigen Voraussetzungen sind erfüllt.
Wer das Guthaben ohnehin bis zur Pension liegen lassen will, verliert durch die Selbstkündigung an dieser Stelle nichts.
Was in beiden Fällen gleich bleibt
Der Resturlaub. Nicht verbrauchter Urlaub wird als Urlaubsersatzleistung abgegolten (§ 10 UrlG). Urlaub des laufenden Urlaubsjahres nur aliquot zur zurückgelegten Dienstzeit, Urlaub aus früheren Urlaubsjahren dagegen in vollem Ausmaß, soweit er nicht nach zwei Jahren verjährt ist (§§ 4 Abs. 5 und 10 Abs. 3 UrlG). Rechnen Sie die beiden Töpfe getrennt.
Das Dienstzeugnis. Der Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Dauer und Art der Dienstleistung besteht bei jeder Beendigung — aber nur auf Verlangen (§ 39 Abs. 1 AngG). Fordern Sie es im selben Schreiben an.
Die Arbeitspapiere. Abmeldung von der Sozialversicherung und die Abrechnung des letzten Zeitraums.
Wenn der Dienstgeber die einvernehmliche Auflösung vorschlägt
Dann liegt der Vorteil oft bei ihm: Er umgeht die Kündigungsfristen des § 20 Abs. 2 AngG und den allfälligen Kündigungsschutz. Unterschreiben Sie nicht im Gespräch.
Ein Aufhebungsangebot ist verhandelbar. Üblich sind eine Zahlung für die entgangene Kündigungsfrist, eine Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung, ein festgehaltener Zeugnisinhalt. Nehmen Sie sich Bedenkzeit — es gibt keine Frist, in der Sie antworten müssten.
Was schriftlich festzuhalten ist
Die einvernehmliche Auflösung braucht keine bestimmte Form, aber ohne Schriftstück gibt es später Streit darüber, ob überhaupt eine Einigung vorlag — und dann steht die Behauptung einer Selbstkündigung im Raum, mit der Sperre nach § 11 AlVG als Folge.
In die Vereinbarung gehören: der Beendigungszeitpunkt, die Feststellung, dass die Auflösung einvernehmlich erfolgt, die Behandlung von Resturlaub und Zeitguthaben, allfällige Zahlungen, die Dienstfreistellung, das Dienstzeugnis und eine Regelung zur Rückgabe betrieblicher Gegenstände.
Schreiben erstellen
Wenn Sie selbst kündigen: Unsere Vorlage rechnet den frühesten zulässigen Beendigungstermin aus dem Zustelldatum und Ihrer Kündigungsfrist und weist vor dem Kauf auf die vierwöchige Sperre nach § 11 Abs. 1 AlVG und den fehlenden Verfügungsanspruch nach § 14 Abs. 2 Z 1 BMSVG hin — damit Sie die Entscheidung zwischen Kündigung und einvernehmlicher Auflösung mit den Zahlen treffen.
→ Kündigung des Dienstverhältnisses
Zur Berechnung des Termins: Selbst kündigen in Österreich.