Kündigung des Dienstverhältnisses (durch den Dienstnehmer)
Kündigungsschreiben, mit dem ein Dienstnehmer sein Dienstverhältnis selbst beendet. Maßgeblich ist § 20 Abs. 4 AngG: Der Angestellte kann das Dienstverhältnis mit dem letzten Tag eines Kalendermonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist lösen; für Arbeiter gilt die inhaltsgleiche Regelung des § 1159 Abs. 4 ABGB. Eine vertraglich verlängerte Frist ist bis zu einem halben Jahr zulässig, darf aber nicht länger sein als die vom Dienstgeber einzuhaltende Frist. Das Dokument berechnet aus dem Zustelldatum und der maßgeblichen Frist den frühesten zulässigen Beendigungstermin und warnt, wenn der gewünschte Termin davor liegt — denn eine terminwidrige Kündigung beendet das Dienstverhältnis nicht früher, sondern erst zum nächsten zulässigen Termin. Es weist außerdem auf die Rechtsfolgen der Selbstkündigung hin: den vierwöchigen Ausschluss vom Arbeitslosengeld nach § 11 Abs. 1 AlVG, den fehlenden Verfügungsanspruch über das Guthaben in der BV-Kasse nach § 14 Abs. 2 Z 1 BMSVG, die Urlaubsersatzleistung nach § 10 UrlG und den Anspruch auf ein Dienstzeugnis nach § 39 AngG.
Vorschau des Dokuments

Das wird abgefragt
01Absender und Empfänger
Ihr Name (Dienstnehmer) · Ihre Anschrift · Dienstgeber (Name / Firma) · Anschrift des Dienstgebers · Ansprechperson (optional)
02Das Dienstverhältnis
Beginn des Dienstverhältnisses · Ihre Verwendung (Stellenbezeichnung) · Sind Sie Angestellter oder Arbeiter? · Wie ist das Dienstverhältnis ausgestaltet?
03Frist und Termin
Welche Kündigungsfrist gilt für Sie? · Vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist (Monate) · An welchem Tag geht das Schreiben dem Dienstgeber zu? · Wie stellen Sie das Schreiben zu? · Gewünschter letzter Arbeitstag (Beendigungstermin)
04Abwicklung
Dienstzeugnis anfordern? · Offener Resturlaub (Arbeitstage, optional) · Dienstfreistellung für die Kündigungsfrist erbitten? · Ort · Datum des Schreibens
Häufige Fragen
Ist diese Vorlage „Kündigung des Dienstverhältnisses (durch den Dienstnehmer)" nach österreichischem Recht gültig?
Ja. Dieses Dokument ist nach österreichischem Recht verfasst und wird anhand Ihrer Antworten an Ihre Situation angepasst. Es bleibt eine Vorlage — lassen Sie es bei wichtigen Angelegenheiten von einem Fachmann prüfen.
Brauche ich einen Anwalt oder ein Konto?
Nein. Beantworten Sie 19 geführte Fragen, zahlen Sie einmalig und laden Sie sofort herunter. Kein Konto, kein Abo.
Wie lange dauert das?
Etwa 5 Minuten. Der Fragebogen umfasst 19 Fragen und das Dokument entsteht Schritt für Schritt.
In welchen Formaten wird geliefert?
PDF und Word (.docx), direkt nach der Zahlung herunterladbar.
Kann ich es danach ändern?
Ja. Die Word-Datei ist vollständig bearbeitbar, und Sie können den Fragebogen erneut ausfüllen, um eine neue Version zu erstellen.
Ratgeber und Artikel aus dem Blog
Einvernehmliche Auflösung oder selbst kündigen? Der Unterschied kostet vier Wochen
Bei der Selbstkündigung ruht das Arbeitslosengeld vier Wochen (§ 11 Abs. 1 AlVG). Die einvernehmliche Auflösung vermeidet das — sie braucht aber die Zustimmung des Dienstgebers und hat bei der Abfertigung ihre eigenen Regeln.
Selbst kündigen in Österreich: nur zum Monatsletzten, mit einem Monat Frist
§ 20 Abs. 4 AngG lässt den Dienstnehmer nur zum letzten Tag eines Kalendermonats kündigen. Wer einen anderen Termin nennt, kündigt nicht unwirksam — die Kündigung rutscht auf den nächsten zulässigen Termin, und das kostet meist einen Monat.
Probemonat in Österreich: ein Monat, und keinen Tag länger
§ 19 Abs. 2 AngG lässt ein Dienstverhältnis auf Probe nur für die Höchstdauer eines Monats zu. Eine dreimonatige Probezeit nach deutschem Muster ist keine Probezeit — das Dienstverhältnis ist dann nur nach § 20 AngG kündbar.
Dienstzeugnis Österreich: worauf Sie wirklich Anspruch haben
Das österreichische Dienstzeugnis enthält von Gesetzes wegen nur Dauer und Art der Dienstleistung. Eine Benotung Ihrer Leistung können Sie nicht verlangen — dafür darf nichts drinstehen, was Ihnen die neue Stelle erschwert.