Untermietvertrag (Wohnung oder Zimmer)
Untermietvertrag über eine Wohnung oder ein einzelnes Zimmer nach österreichischem Recht. Untermiete liegt vor, wenn der Vertrag mit jemandem geschlossen wird, der nicht Eigentümer, Fruchtnießer oder Mieter des ganzen Hauses ist (§ 2 Abs. 2 MRG). Welche Regeln gelten, hängt vom Anwendungsbereich des MRG ab, und der Unterschied ist groß: Im Vollanwendungsbereich greift die Untermietzinsbeschränkung des § 26 MRG — bei gänzlicher Untervermietung höchstens der zulässige Hauptmietzins zuzüglich 50 %, bei Befristung nochmals 25 % weniger — und ein vertragliches Untermietverbot bindet nur, wenn ein wichtiger Grund im Sinn des § 11 MRG vorliegt. Im Teilanwendungsbereich gelten nach § 1 Abs. 4 MRG nur die §§ 14, 16b, 29 bis 36, 45, 46 und 49: dort bindet ein Untermietverbot uneingeschränkt und es gibt keine Zinsobergrenze, wohl aber Mindestbefristung, Kündigungsschutz und die Kautionsregel. Bei einer Vollausnahme gilt allein das ABGB. Der Vertrag berücksichtigt die ab 1. Jänner 2026 geltende Mindestbefristung von fünf Jahren — drei Jahren, wenn der Untervermieter kein Unternehmer ist (§ 29 Abs. 1 Z 3 lit. b MRG idF BGBl. I Nr. 114/2025) —, das unverzichtbare Kündigungsrecht des Untermieters nach einem Jahr (§ 29 Abs. 2 MRG), die Wertsicherungsgrenzen des Mieten-Wertsicherungsgesetzes, die Kaution nach § 16b MRG und die Pflicht des Untervermieters, den Untermieter unverzüglich zu verständigen, wenn sein eigenes Benützungsrecht endet (§ 2 Abs. 2 MRG).
Vorschau des Dokuments

Das wird abgefragt
01Vertragsparteien
Untervermieter (Hauptmieter der Wohnung) · Zustellanschrift des Untervermieters · Ist der Untervermieter Unternehmer im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes? · Untermieter (Vor- und Zuname) · Derzeitige Anschrift des Untermieters · Geburtsdatum des Untermieters
02Hauptmietverhältnis und MRG-Einstufung
In welchen Anwendungsbereich des MRG fällt die Wohnung? · Hauptvermieter (Eigentümer / Hausverwaltung) · Was sagt der Hauptmietvertrag zur Untervermietung? · Ist der Hauptmietvertrag befristet? · Netto-Hauptmietzins, den der Untervermieter selbst zahlt (€ pro Monat)
03Untermietgegenstand
Anschrift der Wohnung (Straße, Nr., Stiege, Tür) · Gesamte Nutzfläche der Wohnung (m²) · Was wird untervermietet? · Untervermietete Fläche (m²) · Mitbenutzung der übrigen Räume · Wird möbliert untervermietet? · Anzahl der übergebenen Schlüssel
04Dauer
Beginn des Untermietverhältnisses · Befristet oder unbefristet? · Ende des befristeten Untermietverhältnisses
05Untermietzins
Netto-Untermietzins (€ pro Monat, ohne Betriebskosten, Möbelentgelt und USt) · Weiterverrechnete Betriebskosten (€ pro Monat) · Möbelentgelt (€ pro Monat) · Wertsicherung des Untermietzinses · Fälligkeit des Untermietzinses
06Kaution und Schluss
Wird eine Kaution vereinbart? · Höhe der Kaution (€) · Besondere Nutzungsregeln · Ort der Unterfertigung · Datum der Unterfertigung
Häufige Fragen
Ist diese Vorlage „Untermietvertrag (Wohnung oder Zimmer)" nach österreichischem Recht gültig?
Ja. Dieses Dokument ist nach österreichischem Recht verfasst und wird anhand Ihrer Antworten an Ihre Situation angepasst. Es bleibt eine Vorlage — lassen Sie es bei wichtigen Angelegenheiten von einem Fachmann prüfen.
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Ja. Die Word-Datei ist vollständig bearbeitbar, und Sie können den Fragebogen erneut ausfüllen, um eine neue Version zu erstellen.