Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
Geheimhaltungsvereinbarung nach österreichischem Recht, einseitig oder gegenseitig. Grundlage sind die §§ 26a bis 26j UWG, mit denen Österreich die Geschäftsgeheimnis-Richtlinie umgesetzt hat. Entscheidend ist § 26b Abs. 1 Z 3 UWG: Eine Information ist nur dann ein Geschäftsgeheimnis, wenn sie Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen ist. Ohne solche Maßnahmen gibt es keinen Unterlassungs-, Beseitigungs- oder Schadenersatzanspruch — die Vereinbarung selbst ist eine dieser Maßnahmen, und das ist der eigentliche Grund, sie zu schließen. Der Vertrag nimmt außerdem die gesetzlichen Ausnahmen auf, die sich vertraglich nicht abbedingen lassen: eigenständige Entdeckung, das Untersuchen und der Rückbau eines rechtmäßig besessenen Produkts (§ 26d Abs. 2 UWG) und die Aufdeckung rechtswidriger Handlungen im öffentlichen Interesse (§ 26d Abs. 3 Z 2 lit. b UWG). Bei der Konventionalstrafe folgt der Vertrag § 1336 ABGB: Der Richter hat einen übermäßigen Vergütungsbetrag in allen Fällen zu mäßigen (Abs. 2), und ein über die Strafe hinausgehender Schadenersatz muss gegenüber einem Verbraucher im Einzelnen ausgehandelt werden (Abs. 3). Ist der Empfänger Dienstnehmer, weist der Vertrag darauf hin, dass das erste Hauptstück des KSchG auf Verträge mit dem Arbeitgeber nicht anwendbar ist (§ 1 Abs. 4 KSchG) und dass eine Beschränkung der Erwerbstätigkeit nach dem Dienstverhältnis nur unter den §§ 36 und 37 AngG möglich ist.
Vorschau des Dokuments

Das wird abgefragt
01Parteien und Richtung
Wer legt vertrauliche Informationen offen? · Offenlegende Partei (Name / Firma) · Anschrift der offenlegenden Partei · Empfangende Partei (Name / Firma) · Anschrift der empfangenden Partei · In welcher Eigenschaft handelt die empfangende Partei? · Letztes Nettomonatsentgelt des Dienstnehmers (€, ohne Sonderzahlungen)
02Zweck und Gegenstand
Zweck der Offenlegung · Welche Informationen sind vertraulich? (eine je Zeile) · Trifft die offenlegende Partei angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen?
03Dauer und Umfang
Beginn der Geheimhaltungspflicht · Dauer der vertraglichen Geheimhaltungspflicht (Jahre) · Rückbau und Untersuchung überlassener Produkte (Reverse Engineering) · Ausnahme für die Aufdeckung von Rechtsverstößen · Rückgabe und Löschung nach Ende der Zusammenarbeit
04Konventionalstrafe
Soll eine Konventionalstrafe vereinbart werden? · Höhe der Konventionalstrafe (€) · Wie fällt die Konventionalstrafe an? · Soll darüber hinausgehender Schadenersatz gefordert werden können?
05Streitbeilegung und Schluss
Wie sollen Streitigkeiten entschieden werden? · Ort des Gerichtsstands bzw. Sitz des Schiedsgerichts · Ort der Unterfertigung · Datum der Unterfertigung
Häufige Fragen
Ist diese Vorlage „Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)" nach österreichischem Recht gültig?
Ja. Dieses Dokument ist nach österreichischem Recht verfasst und wird anhand Ihrer Antworten an Ihre Situation angepasst. Es bleibt eine Vorlage — lassen Sie es bei wichtigen Angelegenheiten von einem Fachmann prüfen.
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Etwa 5 Minuten. Der Fragebogen umfasst 23 Fragen und das Dokument entsteht Schritt für Schritt.
In welchen Formaten wird geliefert?
PDF und Word (.docx), direkt nach der Zahlung herunterladbar.
Kann ich es danach ändern?
Ja. Die Word-Datei ist vollständig bearbeitbar, und Sie können den Fragebogen erneut ausfüllen, um eine neue Version zu erstellen.