Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz

Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ist in der Schweiz formfrei gültig — schriftlich sollte sie trotzdem sein, weil der Kündigende Zugang und Zeitpunkt beweisen muss.

Massgeblich sind die Fristen von OR 335c, die Sperrfristen von OR 336c und der Katalog der missbräuchlichen Kündigungsgründe in OR 336.

Fristen und Termine

Während der Probezeit kann jederzeit mit sieben Tagen gekündigt werden. Danach gilt ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate im zweiten bis neunten und drei Monate ab dem zehnten Dienstjahr, jeweils auf das Ende eines Monats.

Abweichende Fristen müssen schriftlich vereinbart sein, für beide Parteien gleich lauten und dürfen einen Monat nicht unterschreiten. Massgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang beim Empfänger, nicht der Poststempel.

  1. 1.Vertrag und allfälligen Gesamtarbeitsvertrag auf abweichende Fristen prüfen.
  2. 2.Beendigungsdatum berechnen und im Schreiben ausdrücklich nennen.
  3. 3.Prüfen, ob eine Sperrfrist läuft — sonst ist die Kündigung nichtig.
  4. 4.Schreiben datieren, unterschreiben und Restferien sowie Zeugnis ansprechen.
  5. 5.Persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben oder eingeschrieben zustellen.
  6. 6.Kopie mit Zustellnachweis aufbewahren.

Sperrfristen: Kündigung zur Unzeit

Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen, solange eine Sperrfrist läuft (OR 336c): während Militär- oder Schutzdienst, bei Krankheit oder Unfall 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage im zweiten bis fünften und 180 Tage ab dem sechsten, während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft.

Eine während einer Sperrfrist ausgesprochene Kündigung ist nichtig. Wird sie vorher ausgesprochen und beginnt die Sperrfrist danach, steht die Frist still und läuft nach Ende der Sperrfrist weiter, wobei sich das Arbeitsverhältnis bis zum nächsten Endtermin verlängert.

Missbräuchliche Kündigung und fristlose Auflösung

OR 336 zählt missbräuchliche Kündigungsgründe auf: Kündigung wegen einer Eigenschaft der Person, wegen der Ausübung eines verfassungsmässigen Rechts, um Ansprüche zu vereiteln oder weil die andere Partei nach Treu und Glauben Ansprüche geltend macht. Die Kündigung bleibt gültig, verpflichtet aber zu einer Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen.

Wer eine Kündigung als missbräuchlich anficht, muss vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben und die Klage innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einreichen.

Die fristlose Auflösung nach OR 337 setzt einen wichtigen Grund voraus und muss sofort erfolgen. Fehlt der wichtige Grund, schuldet der Arbeitgeber den Lohn bis zum ordentlichen Ende plus eine allfällige Entschädigung.

Key takeaways

  • Formfrei gültig, aber schriftlich zustellen — der Zugang muss bewiesen werden.
  • Fristen: sieben Tage in der Probezeit, danach ein bis drei Monate auf Monatsende.
  • Kündigung während einer Sperrfrist ist nichtig, danach verlängert sich das Verhältnis.
  • Missbräuchliche Kündigung bleibt gültig, kostet aber bis zu sechs Monatslöhne.
  • Einsprache vor Ablauf der Kündigungsfrist, Klage innert 180 Tagen.

Create your Kündigung Arbeitsverhältnis now

Guided questionnaire, adapted to local law. One-time payment, PDF + Word.

Start now CHF 7.90