Mietzinssenkung — Begehren an die Vermieterschaft
Schriftliches Herabsetzungsbegehren der Mieterschaft an die Vermieterschaft nach schweizerischem Mietrecht (Art. 270a OR). Ist der hypothekarische Referenzzinssatz seit der letzten Mietzinsfestsetzung gesunken, kann die Mieterschaft auf den nächstmöglichen Kündigungstermin eine Senkung des Nettomietzinses verlangen. Das Schreiben berechnet den Senkungsanspruch nach Art. 13 Abs. 1 VMWG (2.91 % pro Viertelprozentpunkt bei einem Referenzzinssatz unter 5 %, verkettet über mehrere Viertelschritte), beziffert den neuen Nettomietzins auf 5 Rappen gerundet, lädt die Vermieterschaft ein, allfällige Verrechnungspositionen (Teuerung auf dem risikotragenden Kapital nach Art. 16 VMWG, allgemeine Kostensteigerungen, wertvermehrende Investitionen) offenzulegen, und setzt eine Antwortfrist von 30 Tagen. Bei Ablehnung oder Stillschweigen kann die Mieterschaft innert 30 Tagen die Schlichtungsbehörde anrufen (Art. 270a Abs. 2 OR).
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Das wird abgefragt
01Mieterschaft (Absender)
Name der Mieterschaft (Name, Vorname bzw. alle Mieter) · Anschrift der Mieterschaft
02Vermieterschaft (Empfänger)
Vermieterschaft (Name / Firma bzw. Verwaltung) · Anschrift der Vermieterschaft
03Mietsache
Anschrift der Mietsache (Strasse, Hausnr., Etage, Wohnungsnr.) · Bezeichnung des Mietobjekts
04Mietzins & Referenzzinssatz
Aktueller monatlicher Nettomietzins (CHF, exklusive Nebenkosten) · Der dem Mietzins zugrunde liegende Referenzzinssatz (%) · Aktuell publizierter Referenzzinssatz (%) · Datum der letzten Mietzinsanpassung
05Termin & Abschluss
Nächstmöglicher ordentlicher Kündigungstermin · Vertragliche Kündigungsfrist (in Monaten) · Ort · Datum
Häufige Fragen
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Ja. Dieses Dokument ist nach schweizerischem Recht verfasst und wird anhand Ihrer Antworten an Ihre Situation angepasst. Es bleibt eine Vorlage — lassen Sie es bei wichtigen Angelegenheiten von einem Fachmann prüfen.
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Die kursierenden Prozenttabellen sind Richtwerte aus der Praxis, kein Gesetz. Art. 259d OR schuldet die Herabsetzung ab dem Zeitpunkt, in dem die Vermieterschaft vom Mangel erfahren hat — deshalb entscheidet das Datum der Mängelanzeige über mehr Geld als die Höhe des Prozentsatzes.