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Seit dem 1. März 2022 darf sich ein Verbrauchervertrag über eine regelmäßige Leistung nicht mehr stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängern. Er läuft nach Ablauf der Mindestlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit weiter und ist dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Auch die Frist vor dem Ende der ersten Laufzeit beträgt höchstens einen Monat.

Der zweite Hebel ist der Kündigungsbutton: wer Verträge über eine Webseite abschließen lässt, muss dort auch eine Kündigungsschaltfläche vorhalten. Fehlt sie, kann der Vertrag nach § 312k Abs. 6 BGB jederzeit und ohne Frist gekündigt werden — und diese Pflicht gilt ausdrücklich auch für Altverträge.

Entscheidend für die Frage, ob die neue Ein-Monats-Regel überhaupt greift.

Der im Vertrag genannte Termin. Läuft der Vertrag schon in der Verlängerung, tragen Sie den letzten Verlängerungstermin ein.

Es zählt der Zugang, nicht das Absenden. Planen Sie Postlaufzeit ein oder kündigen Sie in Textform per E-Mail.

Füllen Sie die Felder aus, um das Ergebnis zu sehen.

Bitte beachten

Dieser Rechner behandelt Verbraucherverträge über eine regelmäßige Leistung nach deutschem Recht. Versicherungs- und Telekommunikationsverträge folgen zusätzlichen Sondervorschriften. Eine individuell ausgehandelte Laufzeit ist keine Allgemeine Geschäftsbedingung und wird von § 309 BGB nicht erfasst. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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