Kündigungsbestätigung der Wohnung: Anspruch, Inhalt, Vorlage
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung gibt es nicht — der Nachweis, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist, liegt beim Mieter. Was in der Bestätigung stehen sollte und wie Sie den Zugang auch ohne sie belegen.
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Eine Kündigungsbestätigung ist die schriftliche Rückmeldung des Vermieters, dass Ihre Kündigung eingegangen ist und zu welchem Datum das Mietverhältnis endet. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Sie nicht — das BGB kennt sie nicht. Wirksam wird die Kündigung allein mit ihrem Zugang, und genau diesen Zugang müssen im Streitfall Sie beweisen. Deshalb ist die Bestätigung praktisch wertvoll, aber ersetzt keine saubere Zustellung.
Was in der Bestätigung stehen sollte
Bitten Sie um eine Bestätigung, die diese vier Punkte nennt — eine bloße „Ihre Kündigung ist eingegangen"-Zeile hilft später wenig:
- Mietobjekt und Vertrag: Anschrift, Lage der Wohnung (z. B. 2. OG links), Datum des Mietvertrags.
- Datum des Zugangs der Kündigung beim Vermieter — das ist der Fristbeginn.
- Beendigungsdatum, also der letzte Tag des Mietverhältnisses, mit dem der Vermieter rechnet.
- Termin der Wohnungsübergabe und, falls schon bekannt, die Regelung zur Kaution.
Weicht das genannte Beendigungsdatum von Ihrer Berechnung ab, widersprechen Sie sofort schriftlich. Eine Bestätigung ändert die gesetzliche Frist nicht, aber ein unwidersprochenes Datum erschwert später die Argumentation.
Die Frist, die zählt
Für den Mieter gilt nach § 573c Abs. 1 BGB eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Entscheidend ist die Zugangsregel: Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zu, zählt dieser Monat mit — das Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats. Ein Tag später, und alles verschiebt sich um einen vollen Monat.
Der Samstag zählt bei dieser Berechnung als Werktag, der Sonnabend vor einem Feiertag entsprechend nicht als Zustelltag, wenn keine Zustellung erfolgt. Wer am 3. eines Monats kündigt, sollte nicht auf den Postlauf vertrauen, sondern einwerfen lassen.
Die Verlängerung der Frist auf sechs und neun Monate nach fünf bzw. acht Jahren gilt nur für den Vermieter, nicht für Sie.
Ohne Bestätigung: so beweisen Sie den Zugang
Der Vermieter muss nicht antworten. Sichern Sie den Zugang deshalb selbst ab:
- Einwurf-Einschreiben — der Auslieferungsbeleg dokumentiert Datum und Einwurf. Das klassische Übergabe-Einschreiben ist riskanter: Wird es nicht abgeholt, ist es nicht zugegangen, nur der Benachrichtigungszettel liegt im Kasten.
- Persönlicher Einwurf mit Zeugen: Der Zeuge muss den Brief gelesen haben oder den Inhalt kennen und den Einwurf beobachten. Notieren Sie Datum und Uhrzeit auf einer Kopie.
- Bote statt Post: Wer den Brief einwirft, kann als Zeuge aussagen.
Die Kündigung selbst braucht nach § 568 Abs. 1 BGB die Schriftform — eigenhändige Unterschrift, Papier. E-Mail, Fax oder Messenger genügen nicht, auch wenn der Vermieter darauf antwortet. Warum das so ist und was passiert, wenn nur eine Mail vorliegt, steht in Wohnungskündigung per Mail.
Bei mehreren Mietern unterschreiben alle
Steht der Vertrag auf zwei oder mehr Namen, muss die Kündigung von allen Mietern unterschrieben sein und an alle Vermieter gerichtet werden. Fehlt eine Unterschrift, ist sie unwirksam — auch wenn nur eine Person auszieht. Umgekehrt: Wer den Vertrag allein weiterführen will, braucht eine Vertragsänderung, keine Teilkündigung.
Kündigungsbestätigung ist nicht Wohnungsgeberbestätigung
Beide Papiere kommen vom Vermieter, haben aber nichts miteinander zu tun. Die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz brauchen Sie für die Anmeldung der neuen und, bei Auszug ins Ausland, die Abmeldung der alten Wohnung — sie bestätigt Einzug oder Auszug, nicht die Kündigung. Anspruch, Frist und Bußgeld dazu stehen in Wohnungsgeberbestätigung: Pflicht des Vermieters.
Und die Kaution?
Die Kündigungsbestätigung ist der richtige Moment, um die Kaution anzusprechen — mit einer realistischen Erwartung: Der Vermieter darf sie nach Vertragsende für eine angemessene Prüffrist einbehalten, in der Regel bis zu sechs Monate, bei offener Betriebskostenabrechnung anteilig auch länger. Verlangen Sie im selben Schreiben einen Übergabetermin mit Protokoll; das Protokoll entscheidet später über Abzüge.
→ Kündigung des Mietvertrags — geführtes Muster mit korrekt berechneter Frist, PDF und Word, einmalige Zahlung. Dazu die Anleitung.
Weiterlesen: Kündigung Mietvertrag — Vorlage und Fristen.