GbR gründen: der Gesellschaftsvertrag nach dem MoPeG
Zwei Personen, ein gemeinsamer Zweck, kein Vertrag — fertig ist die GbR. Genau deshalb ist sie die häufigste Rechtsform in Deutschland und die mit den meisten bösen Überraschungen. Wer nichts regelt, bekommt die gesetzlichen Voreinstellungen, und die sehen seit dem MoPeG vom 1. Januar 2024 anders aus als früher.
Der Gesellschaftsvertrag entscheidet über Stimmrechte, Gewinn, Ausstieg und Abfindung. Was er nicht kann, ist die persönliche Haftung begrenzen.
Was das MoPeG umgedreht hat
Stimmkraft und die Beteiligung an Gewinn und Verlust richten sich nach § 709 Abs. 3 BGB zuerst nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen, hilfsweise nach den Werten der Beiträge und erst zuletzt nach Köpfen. Wer die Quoten nicht ausdrücklich vereinbart, überlässt die Verteilung dieser Reihenfolge.
Kündigung, Tod und Insolvenz eines Gesellschafters führen nach § 723 BGB nicht mehr zur Auflösung, sondern zum Ausscheiden des Betroffenen; die Gesellschaft besteht fort und der Anteil wächst den übrigen zu.
Der Ausgeschiedene haftet für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten fünf Jahre nach (§ 728b BGB). Eine interne Freistellung wirkt nur zwischen den Gesellschaftern, nicht gegenüber Gläubigern.
Die eGbR: freiwillig, aber faktisch Pflicht
Die Eintragung in das Gesellschaftsregister ist optional. Sobald die Gesellschaft aber ein Grundstück, GmbH-Anteile oder andere Registerrechte erwerben oder übertragen will, geht es ohne sie nicht mehr: Grundbuch- und Registereintragungen zugunsten einer GbR erfolgen nur noch, wenn die Gesellschaft eingetragen ist.
Die Anmeldung läuft über einen Notar. Nach der Eintragung führt die Gesellschaft den Zusatz eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eGbR. Wer eine bestehende Grundstücks-GbR hat, sollte das nicht bis zum Notartermin aufschieben.
- 1.Zweck, Name und Sitz festlegen und klären, ob die Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist.
- 2.Beiträge und Beteiligungsquoten ausdrücklich vereinbaren — die Summe muss 100 Prozent ergeben.
- 3.Geschäftsführung und Vertretung regeln, mit Betragsgrenze für zustimmungspflichtige Geschäfte.
- 4.Gewinnverteilung, Entnahmen und Beschlussmehrheiten festlegen.
- 5.Kündigungsfrist, Ausscheiden und Abfindung regeln — Verkehrswert statt bloßem Buchwert.
- 6.Bei Registerrechten die Eintragung als eGbR über den Notar veranlassen; bei gewerblicher Tätigkeit meldet jeder Gesellschafter persönlich ein Gewerbe an.
Haftung: die GbR begrenzt nichts
Nach § 721 BGB haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich, unbeschränkt und als Gesamtschuldner — jeder also für alles, unabhängig von seiner Quote, mit dem Privatvermögen. Kein Namenszusatz und keine Vertragsklausel ändert daran etwas.
Wer eine Haftungsbegrenzung braucht, gründet eine GmbH oder UG und akzeptiert dafür Notar, Stammkapital, Handelsregister und Bilanzpflicht. Das ist eine Abwägung, keine Formalie.
Steuer und Form
Erzielt eine Personengesellschaft neben freiberuflichen auch gewerbliche Einkünfte, gelten oberhalb der Bagatellgrenzen nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG sämtliche Einkünfte als gewerblich — die Abfärbewirkung, mit Gewerbesteuerpflicht für alles. Häufig ist eine zweite, getrennte Gesellschaft die sauberere Lösung, und das gehört vor die Gründung.
Der Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich formfrei; schriftlich sollte er trotzdem sein. Wird ein Grundstück eingebracht oder verpflichtet sich ein Gesellschafter zur Übertragung eines Grundstücks, ist der gesamte Vertrag notariell zu beurkunden (§ 311b Abs. 1 BGB), sonst ist er nichtig.
Key takeaways
- ✓ Quoten ausdrücklich vereinbaren: sie bestimmen Stimmkraft und Gewinn (§ 709 Abs. 3 BGB).
- ✓ Kündigung, Tod und Insolvenz führen zum Ausscheiden, nicht zur Auflösung — mit fünf Jahren Nachhaftung.
- ✓ Ohne Eintragung als eGbR kein Grundbuch und keine GmbH-Anteile.
- ✓ Die GbR begrenzt die Haftung nicht; dafür braucht es GmbH oder UG.
- ✓ Gemischte Tätigkeiten färben steuerlich ab — vorher prüfen lassen.
Create your GbR-Gesellschaftsvertrag now
Guided questionnaire, adapted to local law. One-time payment, PDF + Word.
Start now — 14,90 €