Wohnmobil privat verkaufen: Vertrag, Gasprüfung, Gewicht
Ein Wohnmobil vereint zwei Fahrzeuge in einem: ein Basisfahrzeug mit Motor, Kilometerstand und Hauptuntersuchung, und einen Wohnaufbau mit Gasanlage, Wasserversorgung und Dichtigkeitsrisiken. Der Kaufvertrag muss beides erfassen.
Rechtlich gilt der übliche Rahmen des Privatverkaufs nach §§ 433 ff. BGB — mit Gewährleistungsausschluss, der bei Arglist und Garantie nicht greift.
Basisfahrzeug: die klassischen Angaben
FIN, Erstzulassung, Kennzeichen, Kilometerstand laut Tacho, Zahl der Vorbesitzer, Datum der letzten Hauptuntersuchung und bekannte Unfallschäden. Beim Kilometerstand gilt dieselbe Vorsicht wie beim Pkw: die Angabe laut Tacho ist keine Zusicherung der tatsächlichen Laufleistung, wenn der Vertrag das klarstellt.
Die zulässige Gesamtmasse ist beim Wohnmobil besonders wichtig. Über 3,5 Tonnen braucht der Käufer die Führerscheinklasse C1, und die Zuladung ist bei vollem Aufbau schnell erschöpft — Angaben zu Leergewicht und Zuladung gehören deshalb in den Vertrag.
Aufbau: Gas und Dichtigkeit
Die Prüfung der Flüssiggasanlage nach G 607 wird bei der Hauptuntersuchung verlangt und ist üblicherweise zwei Jahre gültig. Datum und Ergebnis gehören in den Vertrag.
Feuchtigkeit im Aufbau ist der teuerste Mangel und oft erst spät sichtbar. Ein aktuelles Dichtigkeitsprotokoll schafft Vertrauen; bekannte Feuchtigkeitsstellen gehören genannt, sonst trägt der Haftungsausschluss nicht (§ 444 BGB).
Dazu kommen Aufbauart — Alkoven, Teilintegriert, Vollintegriert, Kastenwagen —, Zahl der Schlafplätze, Zustand von Heizung, Kühlschrank, Wasserinstallation und Markise.
- 1.Basisdaten aus der Zulassungsbescheinigung übernehmen und Kilometerstand mit Datum festhalten.
- 2.Zulässige Gesamtmasse, Leergewicht und Zuladung eintragen.
- 3.Gasprüfung G 607 und Dichtigkeitsprüfung mit Datum angeben.
- 4.Ausstattung und bekannte Mängel des Aufbaus beschreiben.
- 5.Kaufpreis, Zahlung, Übergabe und Gewährleistungsausschluss vereinbaren.
- 6.Papiere und alle Schlüssel gegen vollständige Zahlung übergeben, Verkauf melden.
Zahlung, Übergabe und Abmeldung
Wohnmobile bewegen sich preislich in einem Bereich, in dem Barzahlung riskant ist. Übergabe der Papiere erst nach Gutschrift auf dem Konto; eine Überweisungsbestätigung auf dem Display ist keine Gutschrift.
Der Verkauf ist der Zulassungsstelle unverzüglich zu melden, ebenso der Versicherung. Ist das Fahrzeug abgemeldet, braucht der Käufer für die Überführung ein Kurzzeitkennzeichen mit eVB-Nummer.
Key takeaways
- ✓ Basisfahrzeug und Aufbau getrennt dokumentieren — beide erzeugen eigene Mängel.
- ✓ Über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse braucht der Käufer C1; Zuladung angeben.
- ✓ Gasprüfung G 607 und Dichtigkeitsprotokoll mit Datum in den Vertrag.
- ✓ Bekannte Feuchtigkeit nennen, sonst hilft der Haftungsausschluss nicht.
- ✓ Papiere erst nach Zahlungseingang, Verkauf sofort melden.
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