Wohnwagen privat verkaufen: Feuchtigkeit, Gasprüfung, Vertrag

Beim Wohnwagen entscheiden zwei Dinge über den Wert und über spätere Streitigkeiten: die Dichtigkeit des Aufbaus und der Zustand der Gasanlage. Beides gehört deshalb ausdrücklich in den Kaufvertrag.

Der Rest folgt dem allgemeinen Privatkauf nach §§ 433 ff. BGB, einschließlich des Gewährleistungsausschlusses und seiner Grenzen.

Feuchtigkeit ist der teuerste Mangel

Eindringendes Wasser zerstört Wände und Boden von innen und wird oft erst spät sichtbar. Ein aktuelles Dichtigkeitsprotokoll einer Werkstatt ist deshalb das stärkste Verkaufsargument — und für den Käufer die wichtigste Unterlage.

Im Vertrag gehören der Zustand der Dichtungen, bekannte Feuchtigkeitsstellen und das Datum der letzten Dichtigkeitsprüfung festgehalten. Wer eine bekannte undichte Stelle verschweigt, kann sich auf den Haftungsausschluss nicht berufen (§ 444 BGB).

Gasprüfung G 607

Die Prüfung der Flüssiggasanlage nach G 607 wird bei der Hauptuntersuchung verlangt und ist üblicherweise zwei Jahre gültig. Eine abgelaufene Prüfung bedeutet Kosten und im Zweifel Nacharbeiten für den Käufer.

Datum und Ergebnis der letzten Gasprüfung gehören daher in den Vertrag, ebenso wie Angaben zu Gasflaschen, Regler und Heizung. Alte Schlauchleitungen sind ein häufiger Beanstandungsgrund.

  1. 1.Daten aus der Zulassungsbescheinigung übernehmen: FIN, Erstzulassung, zulässige Gesamtmasse.
  2. 2.Dichtigkeitsprüfung und Gasprüfung G 607 mit Datum eintragen.
  3. 3.Ausstattung, Aufbauzustand, Reifenalter und bekannte Mängel beschreiben.
  4. 4.Kaufpreis, Zahlung und Übergabetermin vereinbaren.
  5. 5.Gewährleistungsausschluss aufnehmen und beide Ausfertigungen unterschreiben.
  6. 6.Papiere gegen vollständige Zahlung übergeben und den Verkauf melden.

Gewicht, Reifen und Zulassung

Die zulässige Gesamtmasse bestimmt, welche Führerscheinklasse der Käufer zum Ziehen braucht, und begrenzt die Zuladung. Sie gehört mit dem Leergewicht in den Vertrag.

Wohnwagenreifen altern schneller als sie sich abfahren: das DOT-Datum ist wichtiger als das Profil, und Reifen älter als etwa sechs Jahre sind ein Verhandlungspunkt. Ist der Wohnwagen abgemeldet, braucht der Käufer für die Überführung ein Kurzzeitkennzeichen mit eVB-Nummer.

Key takeaways

  • Dichtigkeitsprüfung und bekannte Feuchtigkeitsstellen dokumentieren — verschwiegene Schäden hebeln den Haftungsausschluss aus.
  • Gasprüfung G 607 mit Datum in den Vertrag; sie wird bei der HU verlangt.
  • Zulässige Gesamtmasse und Leergewicht bestimmen Führerscheinklasse und Zuladung.
  • Reifenalter nach DOT prüfen, nicht nur das Profil.
  • Papiere gegen vollständige Zahlung, Verkauf sofort melden.

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