Zwischenzeugnis anfordern: wann Sie eines verlangen können und warum es den Arbeitgeber bindet
Das Zwischenzeugnis steht nicht im Gesetz. Es setzt ein berechtigtes Interesse voraus — Vorgesetztenwechsel, Versetzung, interne Bewerbung, bevorstehende Beendigung. Wer eines erteilt hat, kommt im Endzeugnis ohne sachlichen Grund nicht mehr darunter.
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Ein Zwischenzeugnis ist ein Zeugnis im laufenden Arbeitsverhältnis. Anders als das Endzeugnis steht es nicht im Gesetz: § 109 GewO knüpft den Anspruch an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis folgt aus der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht und setzt ein berechtigtes Interesse voraus. Wer eines erteilt hat, bindet sich: Das spätere Endzeugnis darf ohne sachlichen Grund nicht schlechter ausfallen.
Anlässe, die als berechtigtes Interesse anerkannt sind
- Wechsel des Vorgesetzten — der neue kann die zurückliegende Zeit nicht mehr beurteilen. Der klassischste und stärkste Anlass.
- Wechsel des Inhabers oder Betriebsübergang.
- Versetzung, Abteilungswechsel, wesentliche Änderung des Aufgabenbereichs.
- Interne oder externe Bewerbung.
- Bevorstehende Beendigung — nach Kündigung, während der Kündigungsfrist, bei befristeten Verträgen vor Fristablauf.
- Längere Unterbrechung — Elternzeit, Pflegezeit, Sabbatical, längere Entsendung.
- Anstehende Umstrukturierung oder Insolvenz des Arbeitgebers.
Nicht jeder Anlass muss offengelegt werden, aber genannt werden sollte er: Er ist die Anspruchsvoraussetzung, und er wird üblicherweise auch im Zeugnis selbst erwähnt („Dieses Zwischenzeugnis wird auf eigenen Wunsch erteilt.“).
Ein Grund, der ausdrücklich kein Nachteil ist: die eigene Bewerbung. Ein Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch ist Standard und wird nicht als Illoyalität gelesen.
Was ein Zwischenzeugnis inhaltlich vom Endzeugnis unterscheidet
Nichts — außer der Zeitform und dem Schluss.
- Präsens statt Präteritum. Das Arbeitsverhältnis läuft weiter: „Herr Muster ist seit dem 1. März 2023 als … beschäftigt“, „erfüllt die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“.
- Keine Beendigungsformel, kein Beendigungsgrund. Es endet ja nichts.
- Keine Schlussformel mit Bedauern und Zukunftswünschen. Dank für die bisherige Zusammenarbeit ist möglich, Bedauern über das Ausscheiden wäre widersinnig.
- Anlass wird genannt.
Alles Übrige ist identisch: Einleitung, Unternehmensbeschreibung, Tätigkeitsbeschreibung, besondere Erfolge, Leistungsbeurteilung, zusammenfassende Beurteilung, Verhaltensbeurteilung. Auch die Anforderungen aus § 109 Abs. 2 GewO gelten unverändert — klar und verständlich, keine verdeckten Zeichen.
Die Bindungswirkung: der eigentliche Wert
Der praktische Grund, ein Zwischenzeugnis anzufordern, liegt selten in der aktuellen Bewerbung. Er liegt darin, dass die Beurteilung damit festgeschrieben ist.
Hat der Arbeitgeber Ihnen einmal „stets zur vollen Zufriedenheit“ bescheinigt, kann er im Endzeugnis nicht ohne Weiteres auf „zur Zufriedenheit“ heruntergehen. Für die Abweichung braucht er einen sachlichen Grund — also eine tatsächliche Leistungsverschlechterung, die er darlegen und beweisen kann. Ohne diesen Grund setzt sich das Zwischenzeugnis durch.
Das macht das Zwischenzeugnis zum stärksten Beweismittel in einem späteren Streit über die Note. Wer eine Kündigung kommen sieht, einen Vorgesetztenwechsel erlebt oder in eine Umstrukturierung gerät, fordert es deshalb bevor das Verhältnis kippt — danach ist es schwerer zu bekommen und fällt schlechter aus.
Umgekehrt gilt der Hinweis für Arbeitgeber: Ein großzügiges Zwischenzeugnis ist kein folgenloses Entgegenkommen. Es bindet.
So fordern Sie es an
- Schriftlich, an den Vorgesetzten oder die Personalabteilung.
- Anlass nennen — das ist die Anspruchsvoraussetzung, nicht Höflichkeit.
- Frist setzen, zwei bis drei Wochen sind angemessen.
- Formulierungsvorschlag beilegen. Üblich, zulässig und die schnellste Variante: Viele Arbeitgeber übernehmen den Entwurf weitgehend.
Zum letzten Punkt gilt dieselbe Grenze wie beim Endzeugnis: Sie liefern einen Entwurf, ausgestellt wird das Zeugnis vom Arbeitgeber. Ein Schriftstück herzustellen, das bereits ausgestellt aussieht — mit Firmenbogen, Datum und Unterschrift —, ist Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Mehr dazu in Arbeitszeugnis selbst schreiben.
Fällt das Zwischenzeugnis schlechter aus als erwartet, gilt der Berichtigungsanspruch genauso wie beim Endzeugnis — siehe Arbeitszeugnis berichtigen lassen.
Zwischenzeugnis erstellen
Unser Generator führt das Zwischenzeugnis als eigene Zeugnisart. Er stellt sämtliche Textbausteine automatisch ins Präsens, lässt Beendigungsformel und Schlussformel weg, nimmt den Anlass in die Einleitung auf und verwendet dieselbe fünfstufige Notenskala wie beim Endzeugnis — damit beide Dokumente zueinander passen. Ausgegeben wird ein unsignierter Entwurf zur Prüfung und Unterschrift durch den Arbeitgeber.
→ Arbeitszeugnis erstellen · Leitfaden zum Arbeitszeugnis
Siehe auch: § 109 GewO — der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.